Klasse L (landwirt. Zugmaschinen)
Unter diese Kategorie fallen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h und entsprechende Kombinationen mit Anhängern, die für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder gekennzeichnet sind und nicht schneller geführt werden - auch wenn die Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt. Hierzu zählen auch selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und Kombinationen mit Anhänger.
| Mindestalter |
16 |
| Einschluss |
entfällt |
| Vorbesitz |
nicht nötig |
| theo. Ausbildung |
Ohne Vorbesitz 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse L. Bei Vorbesitz (nicht Mofa) 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse L. |
| prak. Ausbildung |
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. |
| Grundgebühr *: |
210.00 € |
| Theorieprüfung: |
45.00 € |