Klasse BE (Fahrzeug mit Anhänger)
In die Fahrerlaubnis-Klasse BE fallen alle Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die Kombination nicht unter Klasse B fällt. Bei Lkw mit einer durchgehenden Bremsanlage darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache des ziehenden Fahrzeugs betragen. Vorbesitz der Klasse B ist zwingend erforderlich.
| Mindestalter | 18 (17 beim begleiteten Fahren) |
| Einschluss | enfällt |
| Vorbesitz | Klasse B (Auto) |
| theo. Ausbildung | Eine theoretische Ausbildung für den Erwerb der Klasse BE ist nicht erforderlich. |
| prak. Ausbildung | Mindestens 3 Überland, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrten. Übungsfahrten je nach Bedarf. |
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
| Grundgebühr: | 114.00 € |
| Übungsfahrt: | 39.90 € |
| Überlandfahrt: | 54.30 € |
| Autobahnfahrt: | 54.30 € |
| Nachtfahrt: | 54.30 € |
| praktische Prüfung: | 95.00 € |